Faustus Eberle

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Faustus Eberle: Keine Rundfunkgebühren für Vereins PC

Da Computer, die über eine Internetfähige Verbindung verfügen, laut dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ gelten, sind diese bei der GEZ meldepflichtig. Ein Verein aus Peine-Ilsede meldete Vorschriftsmäßig seinen Vereins-PC an und reichte aber zeitgleich eine Befreiung der Gebühr beim Norddeutschen Rundfunk ein. Jedoch der NDR lehnte ab und so ging man vor Gericht und gewann. Der Verein muss demzufolge keine GEZ-Gebühren für ihren Vereins-PC entrichten.

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